Schulsozialarbeit
Was ist Schulsozialarbeit?
Schulsozialarbeit ist ein Beratungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie für das Lehrerkollegium. Dabei kooperiert die Schulsozialarbeit mit der Schulleitung, den Lehrkräften sowie mit anderen Akteuren an der Schule.
Prinzipien der Schulsozialarbeit:
• Freiwilligkeit
• Vertraulichkeit
• Niederschwelligkeit
• Wertschätzung
• Akzeptanz
Aufgaben:
Die Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, Ansprechpartner für alle Belange der Schülerinnen und Schüler zu sein, zum Beispiel:
• Beratung und Begleitung bei schulischen und persönlichen Schwierigkeiten
• Unterstützung bei Problemen mit Freunden, Familie und Lehrern
• Hilfe beim Umgang mit Konflikten
• Präventions- und Interventionsangebote
• Gruppenarbeit, Gruppenbegleitungen und Projekte.
Die Schulsozialarbeit bietet Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten Unterstützung an, zum Beispiel bei Erziehungsfragen, in Konfliktsituationen mit Ihrem Kind oder auch bei der Vermittlung zu anderen Diensten und Einrichtungen. Hier sind einige Beispiele, in welchen Fällen Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte die Schulsozialarbeit kontaktieren können:
• Das Verhalten Ihres Kindes verändert sich.
• Ihr Kind verbringt viel Zeit in sozialen Netzwerken, mit Games und auf Streaming-Portalen.
• Sie haben das Gefühl, dass sich Ihr Kind immer mehr entzieht.
• Ihr Kind leidet unter Ängsten (Schulangst, Prüfungsangst, usw.).
• Ihr Kind verweigert den Schulbesuch.
Alle Gespräche bei der Schulsozialarbeit finden freiwillig und vertraulich statt.
Kontakt:
Miriam Kohler
(Schulsozialarbeiterin an der Grundschule)
Telefon: 07131 91 99 376
Mobil: 015257681410
E-Mail: miriam.kohler@heilbronn.de
Raum: 005 (Grundschule)
Kernsprechzeiten
Dienstag- 8 bis 13 Uhr
Donnerstag- 8 bis 16 Uhr
Freitag- 8 bis 14 Uhr
Und nach Absprache
Glenda Schüler
(Schulsozialarbeiterin an der Gemeinschaftsschule
Klassenprojekte an der Grundschule)
Telefon: 07131 91 99 374
Mobil: 0172 34 36 265
E-Mail: glenda.schueler@heilbronn.de
Raum: 002 (Hauptgebäude)
Kernsprechzeiten
Montag- Donnerstag- 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag- 7:30 bis 14 Uhr
Und nach Absprache
Gesetzliche Grundlage
Als eine Leistung der Jugendhilfe basiert Schulsozialarbeit auf den §§ 11, 13 Abs. 1 sowie 81 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §1 Abs. 3.

